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Fernwärmeplanung - Eine innovative Wärme- und Kälteversorgung

Was ist eine Fernwärmeversorgung?

Wie wird ein Energieverbund realisiert?

Wer ist bei einem Fernwärmebau involviert?

Diese und viele weitere Fragen. Wir geben Ihnen Antworten!

In Zeiten der Energiewende ist es von entscheidender Bedeutung, innovative Lösungen im Leitungsbau anzubieten, die einen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen leisten. Unsere Planung in der Fernwärme sind ein Beispiel dafür, wie wir aktiv dazu beitragen, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und die Umweltbelastungen Richtung Netto-Null-Ziel zu minimieren. Durch die effiziente Fernwärmeverteilung ermöglichen wir eine nachhaltige Wärmeversorgung für Gemeinden und Städte, während gleichzeitig die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert wird. 

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Dienstleistung für Werkbetriebe:

1 | Unterstützung

Für die Ausführung von Energieverbünden werden Energie- und Werkbetriebe oft mit umfangreichen Prozessabläufe und Aufgabenstellungen konfrontiert.

4 | Inneninstallationen

Die Versorgungsleitung wird in das Haus eingeführt und nachfolgend bis zur Übergabestation gezogen. Dafür müssen Heizungsarbeiten (Primär) durchgeführt werden.

2 | Hauptleitungsnetz

Der Neubau eines Energieverbundes benötigt hohe Fachkenntnisse über Rohrleitungs- und Tiefbauarbeiten. Das Leitungsnetz muss in mehreren Etappen ausgeführt.

3 | Hausanschlussleitungen

Damit die Wärme- und Kälteleitung zum Endkunden gelangt, muss ein Hausanschluss erstellt werden. Dafür müssen die örtlichen Gegebenheiten mit dem Endverbrauchern festglegt werden.

Dienstleistung für Privatpersonen:

1 | Gemeinschaftsanschluss

Damit der Bau von Hausanschlüssen auch für Kunden mit geringeren Bezugsmengen weiterhin möglich und lukrativ bleibt, entscheiden sich private Eigentümer für einen Gemeinschaftsanschluss. Durch den Zusammenschluss mehrerer Eigentümer lässt sich mittels nur einer Übergabestation die erforderliche Mindestleistung für mehrere Liegenschaften aufkummulieren.

2 | Förderbeiträge

Um von Förderbeiträgen profitieren zu können, müssen beim Kanton alle notwendigen Dokumente vollständig eingereicht werden. Der Antrag für Förderung kann frühstens ab unterschriebenen Vertrag bis spätestens vor der Ausführung des Hausanschlusses beantragt werden.

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